Kirchensteuer
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Jede Gemeinschaft braucht die Unterstützung ihrer Mitglieder, um ihre Dienste und Aufgaben finanzieren zu können. In der Kirche ist das nicht anders. Sie bestreitet ihre Einnahmen zum größten Teil durch die Kirchensteuer. Da diese Lösung immer wieder stark in der Kritik steht, finden Sie hier einige Stichworte und Erklärungen.
Kirche als Gemeinschaft
Gott als Lebenssinn 1  Einnahmequellen der Kirche
2  Verwendung der Kirchensteuern
3  Ein gerechtes System
4  Der „Anteil“ des Staates
5  Andere Systeme, ihre Vor- und Nachteile
6  Geschichte der Kirchensteuer
Wiedereintritt
Kirchensteuer
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1)  Einnahmequellen der Kirche
Die erste Einnahmequelle der Kirche ist der Staat, der mit seinen Zuschüssen viele Einrichtungen und Veranstaltungen der Kirche unterstützt. Dadurch ist es möglich, Bildungs- und Freizeitveranstaltungen für die Teilnehmer günstiger anzubieten als anderswo und auch, große kirchliche Häuser zu betreiben. Doch das verändert sich, da der Staat seine Zuschüsse besonders im sozialen und kulturellen Bereich kürzt oder streicht.
Doch auch so reichen die Mittel nicht aus.
Daher nimmt die Kirche Kirchensteuer von ihren Mitgliedern. Heute stellt das den größten Teil ihrer Einnahmen dar. So wird die Kirche in erster Linie also von denen getragen, die in ihr Leben und arbeiten. In Vereinen zum Beispiel funktioniert das ebenso, damit die laufenden Kosten gedeckt werden können.
Die dritte wichtige Einnahmequelle der Kirche sind zweckgebundene Spenden von Einrichtungen und Privatleuten und der sonntäglichen Kollekte, die allerdings oft in andere Aufgabengebiete fließen als in die Kasse der Kirche.
Eine weitere Quelle sind Mieten, Pachten und Teilnehmerbeiträge.                                        Zurück zum Anfang.
2) Verwendung der Kirchensteuer
Die Einnahmen aus der Kirchensteuer müssen bestimmte Bereiche des Haushaltes eines Bistums abdecken. Damit das in Verantwortung geschieht, unterliegt die Aufstellung, Verabschiedung und Kontrolle des Haushaltsplanes und der Jahresrechnung dem Kirchensteuerrat eines Bistums. Der besteht hauptsächlich aus gewählten Mitgliedern aus den Diözesankirchensteuerräten.

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Die wichtigsten Verwendungsposten der Kirchensteuer sind:

- Unterhalt und Bau bzw. Instandhaltung kirchlicher Gebäude
- Unterhalt sozialer Einrichtungen (Kindergärten, Altenheime, Krankenhäuser,Sozialstationen etc.)
- Gehalt der Priester und anderer kirchlicher MitarbeiterInnen
- Seelsorge in sozialen Einrichtungen, Verbänden und Gemeinden
- Verwaltungskosten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Aufgaben der Weltkirche, z.B. Vatikan, Hilfsorganisationen etc.                     Zurück zum Anfang
3) Ein gerechtes System
Die Kirchensteuer ist ein gerechtes System. Die Abzüge werden auf der Grundlage der finanziellen Situation des Einzelnen berechnet. Wer also insgesamt wenig oder keine Steuern zahlt, zahlt auch wenig oder keine Kirchensteuern. Dabei hat der Betrag keinen Einfluss auf die Stellung des Einzelnen in der Kirche.
Ausgangspunkt der Berechnung bildet die Lohn- und Einkommensteuer. Davon wird ein spezieller Kinderfreibetrag – je nach Anzahl der Kinder – außer Acht gelassen. Vom Restbetrag werden 9% eines jeden Kirchenmitglieds als Kirchensteuer abgezogen. Dabei spielt der Solidaritätszuschlag keine Rolle.
Eine häufig gestellte Frage ist an dieser Stelle, warum die Einnahmen nicht direkt an die Gemeinden ausgezahlt werden. Das wäre sicher durchschaubarer für den Einzelnen, nicht aber gerechter für die gesamte Kirche. In einem solchen System hätten Gemeinden mit einem hohen Anteil an arbeitslosen Gemeindemitgliedern wenig Überlebenschancen. Daher garantiert eine zentrale Verwaltung und die Verteilung der Gelder nach gleichen Schlüsseln jeder Gemeinde eine Grundausstattung, die ihre Arbeit unabhängig von der Situation ihrer Mitglieder ermöglicht.

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4) Der "Anteil" des Staates
Dass die Finanzämter den Einzug der Kirchensteuern übernommen haben, ist für die Kirche eine Dienstleistung, die sie auch bezahlen muss.

Je nach Bundesland behält der Staat von den eingezogenen Kirchensteuern 3 – 4,5 %.

Müsste die Kirche in Eigenorganisation Steuern einnehmen, hätte sie viel höhere Verwaltungskosten, die zu Lasten von Seelsorge und Caritas gehen würden.

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5) Andere Systeme, ihre Vor - und Nachteile
Das deutsche System der Kirchenfinanzierung ist nicht perfekt. Das gilt allerdings auch für andere Länder.

Einige Beispiele:

USA
Die katholische Kirche finanziert sich ausschliesslich über Spenden.
Vorteile:
- Kein Kirchenmitglied ist gezwungen, der Kirche Geld geben zu müssen.
- Dieses System ist eng angelegt an das System der ersten Gemeinden im Neuen Testament.
Nachteile:
- Viele Sonntagspredigten drehen sich nur ums Geld.
- Die, die viel haben und geben können, haben nicht selten auch einen größeren Einfluss.
Schweden
Der Staat finanziert die Kirche.
Vorteile:
- Die Kirchenmitglieder müssen nicht (direkt) zahlen.
- Kirche ist finanziell abgesichert.
Nachteile:
- Die Abhängigkeit vom Staat lässt der Kirche weniger Spielraum.
- Der Staat verfügt finanziell sehr stark über die Kirche.
- Der Staat kann inhaltliche Einschränkungen geltend machen.
Italien
Hier gibt es eine allgemeine Sozial- und Kultursteuer. Jeder Zahlende entscheidet selbst, ob sein Beitrag an Staat oder Kirche gezahlt wird.
Vorteil:
- Niemand muss der Kirche Geld geben.
Nachteile:
- Kirche kann nur vage Planungen machen, da keine regelmäßigen Einnahmen vorhanden sind.
- Es kommt zu erneuten Abhängigkeiten der Kirche.

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6) Geschichte der Kirchensteuer
In der Geschichte zeigt sich eine lange Phase der Entflechtung der Kirche vom Staat.
Am Anfang lebte die Kirche vom sogenannten „Zehnten“ ihrer Mitglieder, von staatlichen Zuwendungen und den Einnahmen ihrer Grundstücke und Besitztümer. Das Gemeinwesen versorgte die Kirche finanziell nur da, wo das Christentum Staatsreligion war.
In der Zeit der Aufklärung begann der Trennungsprozess zwischen Staat und Kirche.
1803 wurde die Kirche mit dem Reichsdeputationsgesetz weitgehend enteignet, wodurch ihre Besitztümer fast vollständig in die Hände des Staates fielen. Dieser stellte dafür die finanziellen Mittel für ihr weiteres Überleben.
Als das aber nicht länger ausreichte, setzte der Staat – anfangs gegen den Willen der katholischen Kirche – die Kirchensteuer ein, um seine Ausgleichspflichten von 1803 zu reduzieren.
Nun konnten die Mitglieder der Kirche, die den größten Teil der Finanzierung selbst trugen, frei und ohne staatliche Vorgaben über die Verwendung der Gelder entscheiden.
1919 wurde dieses System als eigenständiges kirchliches Besteuerungsrecht in der Weimarer Reichsverfassung fest verankert. Es bedeutet – nach diesem Prozess – immer auch ein Stück Freiheit der Kirche.

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Quellennachweis:
Die Angaben über die Kirchensteuer sind den folgenden Prospekten der Öffentlichkeitsinitiative der Bistümer Limburg, Mainz, Speyer und Trier entnommen:
- „Kirchensteuer – Fakten und Argumente“
- „Kirchensteuer – Fragen und Antworten“
erhältlich bei:
Bischöfliches Ordinariat Limburg
Informations- und Öffentlichkeitsstelle
Roßmarkt 4
65549 Limburg

Katholische Kirche

St. Jakobus / St. Alban

Mainz

Gestaltung :

Anna und Michael Schubert